Am 09.06.2024 findet die Europawahl statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltage

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in des Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
  3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auslandsdeutsche

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Antragsformulare liegen im Rathaus der Gemeinde Burbach, Wahlamt, Zimmer 118, bereit. Der Antrag kann auch auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html heruntergeladen und ausgefüllt werden.


Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 19.05.2024 bei der Gemeinde Burbach, Wahlamt, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Antragsformulare liegen im Rathaus der Gemeinde Burbach, Wahlamt, Zimmer 118, bereit. Der Antrag kann auch auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html#9cd23597-5c6e-48a8-b890-3a0bbe239b87 heruntergeladen und ausgefüllt werden.


Wahlbenachrichtigung und Eintragung in das Wählerverzeichnis

Alle aufgrund der Eintragungen im Melderegister zum Stichtag 28.04.2024 Wahlberechtigten werden automatisch - von Amts wegen - in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbrief, auf der ihr Wahllokal vermerkt ist.
Stimmbezirk und Wahlraum sind in der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten bis spätestens 19.05.2024 erhalten, angegeben.


Briefwahl

Wer in einem anderen Stimmbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, kann dies ab dem 06.05.2024 bei der Gemeinde Burbach, Wahlamt im Rathaus, Eicher Weg 13, Zimmer 118 und 124 während der allgemeinen Öffnungszeiten beantragen.

Schriftliche Wahlscheinanträge können gestellt werden,

  • indem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes der entsprechende Antrag ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde Burbach, Wahlamt, Eicher Weg 13, 57299 Burbach gesandt wird,
  • oder ein formloser schriftlicher Antrag per E-Mail (wahlen@burbach-siegerland.de) gestellt wird,
  • oder der Online-Wahlscheinantrag genutzt wird. Dieser wird am 06.05.2024 freigeschaltet.

Personen, die einen Wahlscheinantrag für andere stellen, müssen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie dazu berechtigt sind.

Fernmündlich dürfen keine Anträge entgegengenommen werden, jedoch werden telefonische Anfragen gerne unter 02736 45 -15,  -16 oder -19 beantwortet.


Wohnungswechsel

Informationen im Fall von Wohnungswechseln ab dem 29.04.2024 können hier aufgerufen werden.


Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin zur Europawahl können unter dem Link https://www.bundeswahlleiterin.de/ aufgerufen werden.